Tropenvorsorgeuntersuchung (Tropentauglichkeit n. Grundsatz 35)
Bei beruflichen Aufenthalten in den Tropen und Subtropen, die über 3 Monate hinausgehen, hat der Gesetzgeber eine vorherige Arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem Grundsatz 35 (sogenannte Tropentauglichkeitsuntersuchung) vorgesehen.
Dies dient dem Ausschluß von Erkrankungen, die sich durch den längeren Einsatz in besonderen Klimazonen verschlechtern können. Bei bekannten Vorerkrankungen können Maßnahmen getroffen werden, die eine Verschlimmerung bestehender Leiden verhindern. Die Beratung für einen längeren Aufenthalt in den Tropen geschieht immer individuell und beinhaltet auch die Durchführung von Impfungen, sofern sie überhaupt notwendig sind.
Die Kosten inklusive der empfohlenen Impfungen werden häufig vom Arbeitgeber übernommen. Einzelne Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für den Impfstoff. Hierzu sprechen Sie bitte mit dem Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse.
Da wir routinemäßig nur das notwendige minimale diagnostische Programm durchführen, können wir die Kosten für die Tropentauglichkeitsuntersuchung niedrig halten. Zum Standardprogramm gehören die eingehende Befragung, körperliche Untersuchung, EKG, Urinstreifentest, 6 Blut-Laborparameter, eventuell eine Röntgen-Untersuchung des Brustkorbes in 1 Ebene und die tropenmedizinische vorbeugende Beratung.
Sollten dabei Krankheiten offensichtlich werden, können diese im selben Untersuchungsgang weiter abgeklärt und zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet werden. Hier kann das diagnostische Programm ausgeweitet werden, ohne dass für Sie weitere Kosten oder ein Zeitverlust entstehen.
Ein besonderer Service ist die kostenlose Beratung per Telefon oder Email im Falle einer Erkrankung im Ausland sofern dies aus der Distanz möglich ist.
Zur Terminvereinbarung rufen Sie einfach in unsrer Praxis an. Bitte Ihren Impfpass zur Untersuchung mitbringen.

